Beschlussvorlage - GVUe-0856/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz beschließt:

Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Seebad Ückeritz und Herrn Silivio Seefeld zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Seebad Ückeritz „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2020 zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ beschlossen.

r den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben zu realisieren.

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Anlagen

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