07.12.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Durchfüh...

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Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Ückeritz die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Ferienwohnungen Wockninstraße 6“ beschlossen.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.

In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben zu realisieren.

 

 

 

Herr Biedenweg hält den Sachvortrag.

 

Die Finanzierung wurde durch den Antragsteller im Vorfeld gegenüber dem Amt nachgewiesen.

Herr Meißner ergänzt die Ausführungen.

 

Herr Roloff bittet Herr Meißner um kurze Ausführungen zum Vorhaben Klinik am Wockninsee. Insbesondere in Bezug auf die Erschließung müsse man hier ins Gespräch kommen.

Herr Meißner bestätigt die Aussagen von Herrn Roloff und wird sich im ersten Quartal 2021 wieder an die Gemeinde wenden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

Abstimmung: Ja:   4              Nein: 0              Enthaltung:  0

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Anlagen zur Vorlage