Beschlussvorlage - GVUe-0484/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Ückeritz beschließt auf Empfehlung des Eigenbetriebes Kurverwaltung, die nachfolgend genannten Grundstücke der Gemarkung Ückeritz der Flur 2 

 

Flurstück 478in einer Größe von 242 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 479in einer Größe von 220 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 480in einer Größe von   84 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 481 in einer Größe von 418 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 482in einer Größe von 500 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 483in einer Größe von   80 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 484in einer Größe von 197 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 485in einer Größe von 228 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 488in einer Größe von 231 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 489in einer Größe von 193 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 490in einer Größe von   85 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

Flurstück 491in einer Größe von 564 Nutzungsart: Platz (Fußgängerzone)

 

rückwirkend ab dem 01.01.2019 in die Verwaltung und Bewirtschaftung der Kurverwaltung Ückeritz zu übergeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Grundstücke des alten Kurplatzes sollen in die Bilanz der Kurverwaltung aufgenommen werden. Dazu macht es sich erforderlich, dass die Gemeindevertretung den Übertragungsbeschluss fasst.

 

Die Verwaltung weist auf die Stellungnahme des Steuerberaters Herrn Buschmann aus dem März 2019 hin. Herr Buschmann empfiehlt von der Übertragung abzusehen. Umsatzsteuerlich scheinen zukünftig keine Vorteile gegeben zu sein.

 

Eine aktuelle Anfrage ist aber dennoch an den Steuerberater gestellt worden.

 

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Anlagen

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