21.11.2019 - 9 Beschluss zur Übertragung der Flurstücke des al...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Grundstücke des alten Kurplatzes sollen in die Bilanz der Kurverwaltung aufgenommen werden. Dazu macht es sich erforderlich, dass die Gemeindevertretung den Übertragungsbeschluss fasst.

 

Die Verwaltung weist auf die Stellungnahme des Steuerberaters Herrn Buschmann aus dem März 2019 hin. Herr Buschmann empfiehlt von der Übertragung abzusehen. Umsatzsteuerlich scheinen zukünftig keine Vorteile gegeben zu sein.

 

Eine aktuelle Anfrage ist aber dennoch an den Steuerberater gestellt worden.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Übertragung des alten Kurplatzes.

 

Dieses sei Herrn Wöllner unverständlich, da auch jetzt kein neuer Sachstand eingetroffen sei und der Steuerberater von der Übertragung abrät, diese gar für unzulässig hält. Diese Aussage könne der Kurdirektor nicht teilen.

 

Herr Glanz sieht hier mehrere Interessenkonflikte. Er würde eine Beratung im Sozialausschuss befürworten. Eine Sanierung sei aus seiner Sicht nicht rentabel, man müsse hier eine vernünftige Lösung für alle finden. Aus seiner Sicht wäre der Bau von altersgerechten Wohnungen am Standort sinnvoll. Nach Rücksprache mit dem Leitenden Verwaltungsbeamten liegen derzeit 35 – 40 Anträge vor. Dieser Aussage widerspricht der Bürgermeister, ihm sei nur ein Antrag bekannt.

Herr Biedenweg fügt hinzu, dass man für den Bau von altersgerechten Wohnungen geeignetere Plätze in der Gemeinde hätte, z. B. gegenüber der Sparkasse.

 

Herr Biedenweg geht noch einmal genauer auf die Nutzung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Kurverwaltung/Gemeinde ein.

 

Herr Schulz erklärt, dass die Thematik intensiv in der eigens gegründeten Arbeitsgruppe beraten wurde und daraus resultierend die heute vorliegende Beschlussvorlage entstanden sei.

 

Herr Wöllner erklärt, dass, wenn man den Willen der Bevölkerung mit einbeziehen wollte, eine Bürgerbefragung hätte stattfinden müssen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Beschlussvorlage vorerst zurückzustellen und eine generelle Bürgerbefragung zur Nutzung des Kurplatzes im Januar durchführen zu lassen.

 

Die Vorgehensweise wird einstimmig durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet.

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Anlagen zur Vorlage