Beschlussvorlage - StV-0094/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt:

 

1. Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wurden geprüft.

 

 Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden der Öffentlichkeit, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

2. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit, die Bedenken, Anregungen und Hinweise er-hoben haben, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat in ihrer Sitzung am 15.02.2023 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf mit Begründung für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Siedlung Am Hain” der Stadt Usedom gefasst.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind in den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt.

 

Die Stellungnahmen wurden vom Amt Usedom-Süd geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss abgewogen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der beigefügten Anlage zur Beschlussfassung zu entnehmen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ausgang zu unterrichten.

 

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

 

In der Anlage befinden sich die Abwägungstabellen mit den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 1 “Siedlung Am Hain” der Stadt Usedom zum Entwurf der Fassung 01-2023.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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