08.12.2025 - 6 Beratung über den Abwägungsbeschluss zu den ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Usedom,

1. Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wurden geprüft.

 

 Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden der Öffentlichkeit, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

2. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit, die Bedenken, Anregungen und Hinweise er-hoben haben, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage