Beschlussvorlage - GVRa-0532/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt gemäß §51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Umbenennung der „Dorfstraße“ in den Ortsteilen Rankwitz, Grüssow, Krienke, Quilitz, Reestow, Suckow und Warthe. Sowie die Umbenennung der Straße „Ausbau“ und „Peeneweg“ in den Ortsteilen Warthe und Rankwitz.

 

Dorfstraße:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Grüssow lautet: ……

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Krienke lautet: …….

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Quilitz lautet: …….

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Reestow lautet: ………

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Suckow lautet: ………

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: …….

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: …….

 

Ausbau:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: …….

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: …….

 

Peeneweg:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: …….

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: …….

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Rankwitz befasste sich mit der Thematik „Vergabe neuer Straßennamen“. (hier: Dorfstraße, Peenestraße und Ausbau)

 

Im Ortsteil Rankwitz sind insgesamt 62 Personen in der „Dorfstraße“, 32 Personen in der Straße „Peeneweg“ und 43 Personen in der Straße „Ausbau“ gemeldet.

Im Ortsteil Grüssow sind insgesamt 37 Personen in der „Dorfstraße“ gemeldet.

Im Ortsteil Krienke sind insgesamt 90 Personen in der „Dorfstraße“ gemeldet

 

Im Ortsteil Quilitz sind insgesamt 44 Personen in der „Dorfstraße“ gemeldet.

Im Ortsteil Reestow sind insgesamt 19 Personen in der „Dorfstraße“ gemeldet.

Im Ortsteil Warthe sind insgesamt 43 Personen in der „Dorfstraße“, 38 Personen in der Straße „Peeneweg“ und 51 Personen in der Straße „Ausbau“ gemeldet.

 

Die Lagepläne sind als Anlage beigefügt.

 

Anmerkung:

  • Die Änderung der Wohnungsanschrift auf dem Personalausweis hier im Amt ist kostenfrei.
  • Die Gebühr für die Fahrzeugummeldung liegt bei 11,10 €.
  • Für etwaige Gebühren im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung bei Banken; Krankenkassen; Versicherungen etc. sind nicht bekannt. Diese muss der Bürger tragen.
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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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