20.11.2024 - 8 Beschluss über die Umbenennung der Straßen: "Do...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz diskutiert über die Umbenennung einzelner Straßen. Das Thema sei bereits im Gemeindeentwicklungsausschuss umfangreich debattiert worden.

 

Herr Köster vertritt die Ansicht, die Umbenennung abzulehnen, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

 

Frau Franz begrüßt die Umbenennung, welche umfangreich diskutiert wurde und gerade die Zulieferer oder auch Ersthelfer die Arbeit erleichtern würde.

 

Herr Kögler hätte einen Anruf erhalten, wo ein Bürger für Warthe Ausbau den Straßennahmen „Wischenpeen“ vorschlage. Dieses wird seitens der Gemeindevertreter befürwortet.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt gemäß §51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Umbenennung der „Dorfstraße“ in den Ortsteilen Rankwitz, Grüssow, Krienke, Quilitz, Reestow, Suckow und Warthe. Sowie die Umbenennung der Straße „Ausbau“ und „Peeneweg“ in den Ortsteilen Warthe und Rankwitz.

 

Dorfstraße:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Grüssow lautet: Am Achterwasser

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Krienke lautet: Krienker Dorfstraße

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Quilitz lautet: Quilitzer Dorfstraße

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Reestow lautet: Reestower Dorfstraße

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Suckow lautet: Suckower Dorfstraße

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: Warther Dorfstraße

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: /

 

Ausbau:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: Wischenpeen

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: /

 

Peeneweg:
Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Warthe lautet: /

Der zukünftige Straßenname für den Ortsteil Rankwitz lautet: Am Peenestrom

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

2

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage