Beschlussvorlage - GVBe-0528/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. l S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. l Nr. 6), § 1 Abs. 7, sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.

 

 Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft.

 

 Die aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden, wie in den Anlagen dargestellt, abgewogen.

 

2. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesen in den Anlagen dargestellten Ergebnissen unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 30. August 2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf der Satzung der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm in der Fassung 07-2022 mit Begründung und Umweltbericht gefasst.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbar-gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt.

 

 

 

 

Es wurden Stellungnahmen mit Hinweisen und Bedenken hervorgebracht. Vom SG Bauleitplanung wurde angegeben, dass die geplanten Abstandflächen vom Bauordnungsrecht abweichen.

Zudem äußerte sich das SG Brandschutz dazu, dass zum Konzept der Löschwasserversorgung eine entsprechend in der Stellungnahme beschriebene Löschwasserentnahmestelle nachzuweisen sei.

Demzufolge wurde ein geänderter Entwurf in der Fassung vom 01-2023 verfasst, in dem das geplante Baufeld um 3 Meter verschoben und die Löschwasserversorgung überarbeitet wurde.

 

Aus diesen Gründen wurde eine Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, mit den von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es wurde eine Stellungnahme zum geänderten Entwurf mit der Fassung vom 01-2023 abgefordert.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag sind in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt.

 

Die Stellungnahmen wurden vom Amt Usedom-Süd geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss abgewogen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in der beigefügten Anlage zur Beschlussfassung zu entnehmen. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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