Beschlussvorlage - GVLo-0470/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da es sich lediglich um einen Ersatzneubau handelt und keine weiteren Ferienwohneinheiten geplant sind, wird das Vorhaben positiv bewertet. Die Gemeinde Loddin wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

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Sachverhalt

Anlass für die Aufstellung der 1. Ergänzung ist der Antrag des Eigentümers des Flurstückes 515/22, Flur 1, Gemarkung Loddin zur Errichtung eines Ersatzneubaus auf einem bestehenden Ferienhausgrundstück.

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein kleines marodes Ferienhaus, welches für eine zweitgemäße Nutzung nicht mehr geeignet ist.

Der Grundstückseigentümer hat daher 2017 eine Bauvoranfrage gestellt, um abzuklären, ob ein Ersatzneubau bauplanungsrechtlich zulässig ist.

 

Der Bauausschuss Loddin hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 22.08.2017 grundsätzlich befürwortet. Die Bauvoranfrage wurde jedoch negativ beschieden, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und forstliche Belange berührt sind.

Gemäß eines Vororttermines mit dem Landkreis Vorpommern Greifswald am 26.08.2021 wurde eine Einbeziehung des bebauten Grundstückteils in den Innenbereich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Nutzung der Bereiche der Bestandsbebauung für eine Neubebauung, keine Verringerung des Abstandes zum Wald) als genehmigungsfähig eingeschätzt.

 

Als geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Genehmigung des Bauantrages wurde eine Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin vorgeschlagen.

 

 

 

Ziel und Zweck der Planung ist eine kleinteilige Ergänzung des Bebauungs-zusammenhanges für ein bereits seit Jahrzehnten in Nutzung befindlichen Ferienhausgrundstückes.

 

Es werden keine zusätzlichen Beherbergungskapazitäten geschaffen, sondern lediglich die bauplanerischen Voraussetzungen für eine langfristige und qualitativ zeitgemäße Feriennutzung geschaffen.

Der Flächennutzungsplan weist eine Waldfläche aus, dies muss im Rahmen der Berichtigung korrigiert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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