Beschlussvorlage - GVUe-1014/21
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß §39 Abs. 3 Satz 4 KV MV über die Änderungen der Campingentgelte für den Naturcampingplatz "Am Strand" Ostseebad Ückeritz - gültig ab dem 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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26.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Eilentscheidung wurde getroffen, da die Thematik Campingentgelte seit Juni 2021 in dem entsprechenden Ausschuss mehrfach auf der Tagesordnung war und auf die gestellten Fragen durch den Eigenbetrieb mit entsprechenden Stellungnahmen reagiert und die Notwendigkeit der Maßnahmen erläutert worden ist. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Preise lt. Beschlussvorlage ergibt sich aus den Investitionen der letzten Jahre auf dem Campingplatz und der Anpassung an die Preisstruktur der Mitbewerber auf der Insel Usedom, sowie den stetig wachsenden Preisen für Verbrauchsmaterialien und aller Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, etc. Die dargestellte Gegenüberstellung aus der Beschlussempfehlung zeigt, dass es sich bei der Erhöhung um eine humane Anpassung der Preise handelt, die sich im Rahmen der dargestellten Campingplätze bewegt.
Da die Rezeptionsmitarbeiter nur bis Ende November in der Kurverwaltung angestellt sind und die Buchungen seit jeher immer im Oktober beginnen und die Gäste dahingehend informiert sind, kann ein späterer Start bei der großen Anzahl von Reservierungen nach Ausscheiden der Mitarbeiter der Rezeption durch die verbleibenden Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden. Somit würde ein enormer Buchungsstau bei allen Anfragen entstehen, welcher zu vermehrtem Unmut bei den Gästen führen würde und diese sich ggf. bei Nichtbearbeitung für einen anderen Campingplatz entscheiden könnten.
Somit könnte der Gemeinde ein undefinierbarer Schaden entstehen. Eine Onlinebuchbarkeit wurde durch den Eigenbetrieb angestrebt und beauftragt, um die Rezeptionsmitarbeiter in der neuen Saison zu entlasten. Auch diese kann nicht umgesetzt werden, wenn es keine Parzellenpreise gibt. Auch könnte es passieren, dass der Eigenbetrieb durch die steigenden Mehraufwendungen die Gewinnausschüttung an die Gemeinde nicht mehr zu leisten im Stande ist. Die Erhöhung der Preise, zum Beispiel bei den Dauercampern, hat keine Bedeutung für eine mögliche Einführung eines Kapazitätspreissystem oder Ähnlichem, da es sich um Quadratmeter-Preise handelt.
Alles in Allem würde der Gemeinde durch die Arbeit des Betriebsausschusses und der Entscheidung Gemeindevertretung ein möglicher Schaden entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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251,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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363,4 kB
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