26.10.2021 - 7 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di., 26.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Eilentscheidung wurde getroffen, da die Thematik Campingentgelte seit Juni 2021 in dem entsprechenden Ausschuss mehrfach auf der Tagesordnung war und auf die gestellten Fragen durch den Eigenbetrieb mit entsprechenden Stellungnahmen reagiert und die Notwendigkeit der Maßnahmen erläutert worden ist. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Preise lt. Beschlussvorlage ergibt sich aus den Investitionen der letzten Jahre auf dem Campingplatz und der Anpassung an die Preisstruktur der Mitbewerber auf der Insel Usedom, sowie den stetig wachsenden Preisen für Verbrauchsmaterialien und aller Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, etc. Die dargestellte Gegenüberstellung aus der Beschlussempfehlung zeigt, dass es sich bei der Erhöhung um eine humane Anpassung der Preise handelt, die sich im Rahmen der dargestellten Campingplätze bewegt.
Da die Rezeptionsmitarbeiter nur bis Ende November in der Kurverwaltung angestellt sind und die Buchungen seit jeher immer im Oktober beginnen und die Gäste dahingehend informiert sind, kann ein späterer Start bei der großen Anzahl von Reservierungen nach Ausscheiden der Mitarbeiter der Rezeption durch die verbleibenden Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden. Somit würde ein enormer Buchungsstau bei allen Anfragen entstehen, welcher zu vermehrtem Unmut bei den Gästen führen würde und diese sich ggf. bei Nichtbearbeitung für einen anderen Campingplatz entscheiden könnten.
Somit könnte der Gemeinde ein undefinierbarer Schaden entstehen. Eine Onlinebuchbarkeit wurde durch den Eigenbetrieb angestrebt und beauftragt, um die Rezeptionsmitarbeiter in der neuen Saison zu entlasten. Auch diese kann nicht umgesetzt werden, wenn es keine Parzellenpreise gibt. Auch könnte es passieren, dass der Eigenbetrieb durch die steigenden Mehraufwendungen die Gewinnausschüttung an die Gemeinde nicht mehr zu leisten im Stande ist. Die Erhöhung der Preise, zum Beispiel bei den Dauercampern, hat keine Bedeutung für eine mögliche Einführung eines Kapazitätspreissystem oder Ähnlichem, da es sich um Quadratmeter-Preise handelt.
Alles in Allem würde der Gemeinde durch die Arbeit des Betriebsausschusses und der Entscheidung Gemeindevertretung ein möglicher Schaden entstehen.
Herr Kindler geht kurz auf die Historie zur Beschlussfassung des Campingentgeltes ein. Am 30.09.2021 hatte man hierzu einen Termin bei der Rechtsaufsicht. Hier gab es die Empfehlung an den Bürgermeister die Entgelte neu anzupassen. Daraufhin wurde noch nachts die Eilentscheidung durch Herrn Kindler getroffen und alle Preise umgestellt. Dieses bringe eine enorme Erleichterung bei der Onlinebuchbarkeit. Der Bürgermeister sieht hier großes Potential in der Entwicklung der Gemeinde.
Herr Krause entgegnet, dass die Gemeindevertretung doch aber etwas anderes festgelegt hätte. Man wollte die Campingentgelte analog 2021 fortschreiben und eine den Wünschen des Betriebsausschusses entsprechende Zuarbeit durch den Kurdirektor vorbereiten zu lassen. Konkret möchte Herr Krause wissen, warum der Bürgermeister sich diesem wiederum widersetzt hätte. Weil der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter der Kurverwaltung immens sei, so Herr Kindler.
Es wurde entschieden, so Herr Biedenweg, dass man sich nicht unter Druck setzen lassen wolle und im Oktober dann erneut zur Thematik beraten wollte. Wiederum wurde die Entscheidung der Gemeindevertretung negiert!
Dieses dann auch noch als Eilentscheidung zu titulieren ist eine Anmaßung sondergleichen!
Die Nachfrage bei der Rechtsaufsicht, ob dieser Verfahrensweg wirklich empfohlen wurde, ergab, dass es diesbezüglich keine Empfehlung gab. Im Gegenteil, es wurde von einer Eilentscheidung abgeraten.
Es wäre doch für die „Stamm“-Frühbucher sogar besser gewesen, dass im Oktober noch die alten Preise bestand gehabt hätten.
Fakt ist, dass die konkrete Arbeitseinweisung wiederum missachtet wurde.
Die Art und Weise des Bürgermeisters ist wieder unbefriedigend für die Gemeindevertretung, so Herr Biedenweg. Man dachte in der Sitzung am 28.09.2021 hätte man einen guten Kompromiss und Lösung gefunden und dann wird wieder alles vom Tisch gefegt.
Herr Glanz fügt hinzu, dass man bereits im Frühjahr darüber sprechen hätte müssen und die Beschlüsse im Juni/Juli gefasst haben sollen.
Hierzu verliest der Bürgermeister nochmals die Stellungnahme des Kurdirektors zum zeitlichen Werdegang. Diese sei nicht korrekt, so Herr Wöllner.
Es muss jetzt vorwärts gehen, so Herr Wolf, schließlich ist es klar, dass alle Kosten steigen! Garnichts sagen geht aus einer Sicht auch nicht. Die Ausschüsse müssen endlich Zuarbeiten leisten und nicht nur gegen den Kurdirektor bzw. Bürgermeister schießen.
Herr Wöllner berichtet, dass die Thematik „Dringlichkeitssitzungen und Eil-/Dringlichkeitsentscheidungen“ explizit mit einem mehrseitigen Schreiben an die Kommunen durch die Rechtsaufsicht thematisiert wurde.
Aus Sicht des Leitenden Verwaltungsbeamten, sei zur Beschlussfassung zu den Campingentgelten keine Eilbedürftigkeit zu sehen. Zumal ein klarer Arbeitsauftrag durch die Gemeindevertretung formuliert wurde. Folglich hat der Bürgermeister wieder gelogen, so Herr Wöllner.
Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen, die mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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251,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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363,4 kB
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