Beschlussvorlage - StV-0686/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V: 

  1. den Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 16 „Erneuerbare Energie Welzin und Landwirtschaft“ der Stadt Usedom,
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, 
  3. die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und
  4. das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung ortsüblich und im Internet einzuleiten.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Welzin in Randlage zu der bebauten Siedlungsfläche und erstreckt sich ca. 700 m weit entlang des Feldweges nach Stolpe. 

Das Plangebiet umfasst die Fläche der Biogasanlage Welzin mit angrenzenden Grundstücken, die dazugehörige Siloanlage außerhalb des Ortes und die Zufahrtswege mit Anbindung an die Kreisstraße K 45. Die Biogasanlage mit der dazugehörigen Siloanlage ist seit 2007 in Betrieb.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 16 ist es daher, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Erneuerbare Energie Welzin und Landwirtschaft“ den Betrieb einer Biogasanlage über die Privilegierungsgrenze hinaus zu ermöglichen.

Die für den Bau und Betrieb der Biogasanlage mit Fahrzeugunterstellhalle und Fahrsilo erforderlichen Genehmigungen liegen vor.

 

Mit der Festsetzung eines Sondergebietes in dem Bebauungsplan Nr. 16 sollen ausschließlich die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer erhöhten Biogasmenge geschaffen werden.

Eine Erweiterung oder Vergrößerung des vorhandenen Anlagenbestandes ist dazu nicht erforderlich. Lediglich der Neubau eines Gärstoffrestlagers im östlichen Teilbereich wird ermöglicht. Damit kann der Verkehr wesentlich besser gesteuert und vermindert werden.

Mit dem Entwurf soll das Planverfahren fortgesetzt werden. Die Ergebnisse der Beteiligung zum Vorentwurf sind berücksichtigt worden.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat im Oktober 2020 stattgefunden.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Erneuerbare Energie Welzin und Landwirtschaft“ umfasst die Flurstücke 37/3, 37/4, 37/5, 38, 43/2, 370/1 (teilw.), 374 (teilw.), 375 (teilw.), 376/1 (teilw.), 376/2 (teilw.), 377 (teilw.), 380 (teilw.), 381 (teilw.), 382/ 1, 382/2 (teilw.) und 390/1 (teilw.) der Flur 1 der Gemarkung Welzin.

Die Größe des B-Plan-Geltungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha.

 

Die Fläche befindet sich im privaten Eigentum.

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Anlagen

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