Beschlussvorlage - GVGa-0146/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf" der Gemeinde Garz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Garz
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Entscheidung
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06.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.
Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Garz
Flur 7
Flurstück 3/20
Teilfläche 1ca. 8 ha
Teilfläche 2ca. 8,5 ha
beschließt die Gemeinde Garz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf" der Gemeinde Garz.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf. Nördlich grenzt die Ortslage Garz an. Südlich schließt direkt der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Garz an.
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in zwei Teilflächen auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf.
3. Sachdarstellung
Der Eigenbetrieb Flughafen Heringsdorf GmbH des Landkreises Vorpommern-Greifswald möchte Dritten kreiseigene Flächen zur Verfügung stellen, um dort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Höhe von ca. 2,50 m zu errichten. Die Realisierung setzt die Schaffung von Baurecht, sowie die Einhaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen voraus. Die verkehrliche Erschließung ist durch die unmittelbar angrenzende Kreisstraße K 43 organisiert.
4. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz wiest den Planbereich derzeit als Flughafenfläche aus. Dies ist im parallel beantragten Verfahren zur
2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu ändern und mit entsprechender Gebietskategorie (Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Zweckbestimmung Soplarpark) zu ändern.
5. Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85 in 17438 Greifswald, zu übernehmen.
6. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
7.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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145,8 kB
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