06.07.2021 - 6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz diskutiert über die Aufstellung des B-Plan Nr. 4. Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage kämen zusätzliche Belastungen auf die Kameraden der Feuerwehr zu. Die vorhandene, schon jetzt unzureichende Löschwasserversorgung in diesem Gebiet sei ungenügend. Die Zisternen leer bzw. nicht funktionstüchtig.

Die Probleme müssen dringend in der Stellungnahme zur TÖB-Beteiligung mit aufgenommen werden.

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1.

Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Garz

Flur 7

Flurstück 3/20

Teilfläche 1ca. 8 ha

Teilfläche 2ca. 8,5 ha

 

beschließt die Gemeinde Garz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf" der Gemeinde Garz.

 

Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf. Nördlich grenzt die Ortslage Garz an. Südlich schließt direkt der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Garz an.

 

2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in zwei Teilflächen auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf.

 

3. Sachdarstellung

Der Eigenbetrieb Flughafen Heringsdorf GmbH des Landkreises Vorpommern-Greifswald möchte Dritten kreiseigene Flächen zur Verfügung stellen, um dort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Höhe von ca. 2,50 m zu errichten. Die Realisierung setzt die Schaffung von Baurecht, sowie die Einhaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen voraus. Die verkehrliche Erschließung ist durch die unmittelbar angrenzende Kreisstraße K 43 organisiert.

 

4. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz wiest den Planbereich derzeit als Flughafenfläche aus. Dies ist im parallel beantragten Verfahren zur

2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu ändern und mit entsprechender Gebietskategorie (Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Zweckbestimmung Soplarpark) zu ändern.

 

5. Kostenübernahme

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85 in 17438 Greifswald, zu übernehmen.

 

6. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

7.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

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Beschluss-Nr.: GVGa-0146/21

Ja-Stimmen: 4

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage