Beschlussvorlage - StV-0665/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 10.03.2021 gem. § 39 III S. 4 KV zur Auftragsvergabe: Maler- und Bodenbelagsarbeiten in der Wohnung, Bäderstr. 23 a, 1.OG-links an die Firma: Dieter Kramp aus Usedom, OT Wilhelmshof mit einer Angebotssumme in Höhe von 7.682,62 € zu genehmigen.

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Sachverhalt

Nachweis der Dringlichkeit:

 

In der Wohnungssen dringend Maler- und Bodenbelagsarbeiten durchgeführt werden,

damit die Wohnung wieder neu vermietet werden kann. 

Die nächste Stadtvertretersitzung findet am 14.04.2021 statt, so dass der eigentlich notwendige Beschluss erst an diesem Abend gefasst werden kann.

Das bedeutet das die Auftragsvergabe erst am 15.04.2021 erfolgen kann.

 

Die Firma Kramp hat ein Angebot zur Ausführung der Arbeiten im Zeitraum 15.03. bis 15.04.2021 abgegeben und sich diesen auch freigehalten. Bei einer späteren Auftragsvergabe wird sich die Durchführung der Arbeiten zeitlich unbestimmt verschieben. Es entstünde eine völlig unabwägbare Situation, mit der Aussicht, dass die Wohnung nicht am 01.05.2021 an den neuen Mieter übergeben werden kann. Eine unbillige Härte und für die Stadt nicht notwendige Einnahmeverluste.

 

Sachverhalt:

Siehe Entscheidung des Bürgermeisters

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist unter der Haushaltsstelle 11405 52310001 Wohnungen, Miet- und Pachtobjekt - Unterhaltung Grundstück und bauliche Anlage gesichert.

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Anlagen

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