Informationsvorlage - GVGa-0136/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung Wohnhauses mit integrierter Ferienwohnung und Nebengebäude inkl. Garage in der Gemarkung Garz, Flur 7, Flst. 20/2 durch Herrn Nick Assmann zu erteilen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die vorgelegte Beantragung beinhaltet die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer zusätzlich integrierten Ferienwohneinheit. Das Gebäude wird 1,5-geschossig ausgeführt und mit einem Satteldach versehen. Zudem ist vorgesehen eine Nebenanlage an das Haus anzubauen, welche eine Garage und einen Abstellraum beherbergt.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz weist für die überplante Fläche eine Wohnbaufläche aus.

 

Das Vorhaben befindet sich in einer Außenbereichssituation, da es sich außerhalb der örtlichen Klarstellungssatzung befindet. Warum diese Fläche bei der Aufstellung der Satzung nicht einbezogen worden ist und nun in den Innenbereich hineinragt, ist nicht mehr ermittelbar. Eine Bebauung würde den Siedlungsbereich in diesem Falle harmonisch abrunden, zumal sich das Vorhaben in den vorhandenen Bestand gut einfügt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Einvernehmen wird empfohlen.

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Anlagen

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