Informationsvorlage - GVSt-0254/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, dem Antrag auf Präzisierung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet östlich der Reihe“ der Gemeinde Stolpe von 5 WE auf 6 WE zuzustimmen/nicht zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Vorhabenträger für den Bebauungsplan Nr. 4 „Wohngebiet östlich der Reihe“ der Gemeinde Stolpe hat gewechselt. Der neue Vorhabenträger hat den Antrag gestellt, die Gesamtkapazität des Plangebietes, die bislang bei 5 WE festgelegt war, auf 6 WE zu erhöhen.

Konkretes zu den Beweggründen der Kapazitätserhöhung ist dem beigefügten Schreiben des Planungsbüros UPEG mbH zu entnehmen.

 

Zur Beratung und Entscheidungsfindung wurde ein Auszug aus der Begründung zum Flächennutzungsplan beigefügt, ebenso ein Auszug aus der Planfassung FNP mit der Darstellung des Gebietes, für das eine max. Kapazität von 8 WE festgesetzt wurde sowie ein Luftbild mit der Darstellung des Gebietes für 8 WE.

 

Die Parzellierungsvarianten für 5WE und 6 WE liegen ebenfalls bei. Denen ist zu entnehmen, dass die Veränderung im inneren Teil des Geltungsbereiches vorgenommen wurde.

 

Um Entscheidung wird gebeten.

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Anlagen

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