Beschlussvorlage - GVLo-0350/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Loddin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I (zentrl. Dienste + Bürgeramt)
- Bearbeiter:
- Sven Wellnitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Loddin
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Entscheidung
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11.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherige Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Loddin wurde im Jahr 2015 beschlossen. Eine Neukalkulation wurde daher notwendig.
Die Höhe der Kurabgabe beträgt ab 01.01.2020 in der Hauptsaison 2,00 Euro (mit Ermäßigung 1,00 Euro), in der Nebensaison 1,00 Euro (mit Ermäßigung 0,50 Euro).
Durch die Änderung des KAG ist auch die Befreiung für Angehörige weiterhin Bestandteil der Satzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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