11.08.2020 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Kurabgabesatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Loddin
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I (zentrl. Dienste + Bürgeramt)
- Bearbeiter:
- Sven Wellnitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die bisherige Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Loddin wurde im Jahr 2015 beschlossen. Eine Neukalkulation wurde daher notwendig.
Die Höhe der Kurabgabe beträgt ab 01.01.2021 in der Hauptsaison 2,00 Euro (mit Ermäßigung 1,00 Euro), in der Nebensaison 1,00 Euro (mit Ermäßigung 0,50 Euro).
Durch die Änderung des KAG ist auch die Befreiung für Angehörige weiterhin Bestandteil der Satzung.
Die neue Kurabgabesatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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