Informationsvorlage - GVUe-0789/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Ückeritz (öffentlicher Teil)

 

Antragsteller:

Franz Wöllner

 

Thema:

Beratung zur wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebes

 

Sachverhalt:

Gem. § 1 EigVO ist der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ein Unternehmen und ist gem. § 6 EigVO nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.

r unsere Gemeinde ist es von hoher Bedeutung, dass das Unternehmen erfolgreich geführt wird, u.a. auch, weil nur so die anstehenden Investitionen finanziert werden können, bzw. Entnahmen der Gemeinde erfolgen können.

Da es in der Vergangenheit wiederholt unterschiedliche Auffassung darüber gab, ob der Eigenbetrieb richtig geführt wird bzw. die erzielten Betriebsergebnisse optimiert werden können, sollte diese Frage objektiv beurteilt werden.

 

Dieses kann nur im Vergleich mit anderen Eigenbetrieben auf der Insel Usedom erfolgen (Referenzmethode). Das alleinige Heranziehen von Zahlen unseres Eigenbetriebes ist dafür nicht aussagefähig.

 

Es müssten verbindliche Kennzahlen und Referenz-Eigenbetriebe für den Vergleich sowie ein Vergleichszeitraum definiert und durch den Ausschuss festgelegt werden.

 

glich sind zwei Vorgehensweisen:

 

  1. Die Betriebsleitung schlägt mögliche Kennzahlen und Referenzbetriebe vor und der Ausschuss bestätigt/ergänzt diese.
  2. Der Ausschuss definiert Kennzahlen und Referenzbetriebe und die Betriebsleitung führt anschließend die Vergleichsberechnungen durch.

 

gliche Referenzbetriebe: Eigenbetriebe Karlshagen und Trassenheide

 

gliche Kennzahlen:

  • Übernachtungen CP/Stellplatz
  • Entwicklung CP Tourismus MV
  • Umsatz/Stellplatz
  • Betriebsergebnis/Stellplatz
  • Umsatz/Anzahl der Mitarbeiter
  • Betriebsergebnis /Mitarbeiter
  • Gemarkungsgröße Kommune/Mitarbeiter Bauhof
  • usw.
  • usw.

 

Vergleichszeitraum: 2017-2019

 

Die o.g. Kennzahlen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen nur eine Diskussionsgrundlage für den Ausschuss dar.

 

Wenn der Ausschuss aber beschließt, die vorgeschlagen Vergleichsuntersuchung durchführen zu lassen, müssen die Kennzahlen, der Referenzbetrieb und der Vergleichszeitraum vorher abschließend verbindlich definiert werden.

 

Ergänzender Sachvortrag erfolgt in der Sitzung.

 

Ückeritz, 23. Juli 2020

 

Franz Wöllner

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...