Beschlussvorlage - GVUe-0774/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Eilentscheidung zum Abschluss eines Pachtvertrages über die Verpachtung der Imbisseinrichtung "Inselkind" auf dem Campingplatz "Am Strand"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss Ückeritz
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Vorberatung
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16.07.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn Thomas Pfitzner, Firma Ihr Festwirt – Veranstaltungsservice, Küstersteig 19 – 27, OT Feldberg, 17258 Feldberger Seenlandschaft, über die Verpachtung der Imbisseinrichtung „Inselkind“ auf dem Campingplatz „Am Strand“ für 2020 mit der Option auf jährliche Verlängerung.
Das Objekt „Inselkind“ umfasst eine Größe von: Saal 79,20 m², Nebenräume 48,22 m², Außenfläche Terrasse 94,00 m² und befindet sich auf dem Flurstück 133/12 der Flur 1, Gemarkung Ückeritz. Die Nutzung als Imbisseinrichtung umfasst den Zeitraum vom 09.07.2020 bis 31.10.2020 mit Option auf wiederkehrende einjährige Verlängerung (Entsprechend Öffnungszeiten Campingplatz). Der Pachtvertrag wird ab dem 09.07.2020 entsprechend der aktuell gültigen Entgeltordnung für Flächen mit fester Bebauung sowie für die Nutzung von Einrichtungen der Kurverwaltung zu gewerblichen Zwecken mit Saisoncharakter abgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Aufgabe durch Frau Edith Schlichting 2018 und der Umschreibung des Vertrags auf Herrn Andreas Radeck wurde durch diesen der entsprechende Vertrag nicht unterzeichnet. Als Begründung wurde dargestellt, es würden aufgrund von geforderten Umbaumaßnahmen (Hygiene) zu hohen Investitionskosten bei einer zu unsicheren Lage sein. Am 02.07.2020 wurde durch Herrn Thomas Pfitzner ein Antrag auf die Bewirtschaftung dieser Räumlichkeiten gestellt (siehe Antrag). Andere Anträge liegen nicht vor.
Um den Leerstand zu beseitigen, Einnahmen durch Pachteinnahmen zu erzielen und zur besseren Versorgung der Campinggäste ist eine Eilentscheidung zu treffen gewesen.
Eine spätere Genehmigung hätte eine spätere Inbetriebnahme bedeutet, so dass die Refinanzierung der erforderlichen Investitionen nicht mehr gewährleistet wäre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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306,3 kB
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