Informationsvorlage - GVGa-0124/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Herstellung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen des B-Plan Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Garz in der Gemarkung Garz, Flur 7, Flurstücke 3/32, 3/34 durch die KKL Grundstücksgesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Detlef Gusinde.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die vorgelegte Beantragung auf Vorbescheid hat die Schaffung von Stellplätzen zum Inhalt. Es ist gem. Planunterlage vorgesehen 4 Stellplätze auf Flst. 3/32 und 6 Stellplätze auf Flurstück 3/34 herzustellen.

 

Entsprechend Pkt. 11 „Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze (§9 (1) Nr. 4 BauGB; § 12 (6) BauNVO)“ sind Stellflächen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Da sich die geplanten Standorte außerhalb der Baugrenzen befinden, wird eine Befreiung von dieser Festsetzung begehrt.

 

Die Planung ist städtebaulich vertretbar. Sofern die Beantragung mit den Planungszielen der Gemeinde harmoniert, wird das Einvernehmen empfohlen.

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Anlagen

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