10.03.2020 - 10.2 gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage: S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorgelegte Beantragung auf Vorbescheid hat die Schaffung von Stellplätzen zum Inhalt. Es ist gem. Planunterlage vorgesehen 4 Stellplätze auf Flst. 3/32 und 6 Stellplätze auf Flurstück 3/34 herzustellen.

 

Entsprechend Pkt. 11 „Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze (§9 (1) Nr. 4 BauGB; § 12 (6) BauNVO)“ sind Stellflächen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Da sich die geplanten Standorte außerhalb der Baugrenzen befinden, wird eine Befreiung von dieser Festsetzung begehrt.

 

Die Planung ist städtebaulich vertretbar. Sofern die Beantragung mit den Planungszielen der Gemeinde harmoniert, wird das Einvernehmen empfohlen.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde diskutiert über die Schaffung von Stellplätzen. Es wird festgelegt, dass der Vorhabensträger diese nur auf seinem Grundstück errichten darf. Die Straße und auch der Bankettstreifen müsse frei bleiben. Sollte dort oben die Erneuerung der Straße erfolgen, müsse mit einer Verbreiterung dieser gerechnet werden, sodass genügend Baufreiheit vorhanden sein muss.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Herstellung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen aber nur auf dem Grundstück des Vorhabenträgers des B-Plan Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Garz in der Gemarkung Garz, Flur 7, Flurstücke 3/32, 3/34 durch die KKL Grundstücksgesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Detlef Gusinde.

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage