Beschlussvorlage - GVPu-0145/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Übernahme der Kosten für den Prüfstatiker für das BV Austausch der Kreuzschwelle bei der Bockwindmühle in Pudagla
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Pudagla
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Entscheidung
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10.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters vom 03.09.2019 über die Übernahme der Kosten für den Prüfstatiker für das BV Austausch der Kreuzschwellen bei der Bockwindmühle in Pudagla gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die statisch-konstruktive Bauüberwachung im Rahmen der Baumaßnahme „Austausch der Kreuzschwelle der Bockwindmühle in Pudagla“ werden Gebühren gemäß Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen der Bauaufsicht sowie dem Landesverwaltungskostengesetz des Landes M-V Gebühren in Höhe von 2.287,00 € fällig. Die Kosten sind im Rahmen der LEADER-Förderung nicht förderfähig.
Nachweis der Dringlichkeit:
Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides fällig. Die Kosten sind nicht förderfähig und können nicht durch den Verein „Freunde der Bockwindmühle Pudagla e.V.“ bezahlt werden.
Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:
Die Kosten für die statisch-konstruktive Bauüberwachung im Rahmen der Baumaßnahme „Austausch der Kreuzschwelle der Bockwindmühle in Pudagla“ in Höhe von 2.287,00 € werden im Zuge der Vereinbarung für die anteilige Übernahme des Eigenanteils und der nationalen Kofinanzierung von der Gemeinde übernommen.
