10.12.2019 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Pudagla
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Julia Renz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die statisch-konstruktive Bauüberwachung im Rahmen der Baumaßnahme „Austausch der Kreuzschwelle der Bockwindmühle in Pudagla“ werden Gebühren gemäß Landesverordnung über die Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen der Bauaufsicht sowie dem Landesverwaltungskostengesetz des Landes M-V Gebühren in Höhe von 2.287,00 € fällig. Die Kosten sind im Rahmen der LEADER-Förderung nicht förderfähig.
Nachweis der Dringlichkeit:
Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides fällig. Die Kosten sind nicht förderfähig und können nicht durch den Verein „Freunde der Bockwindmühle Pudagla e.V.“ bezahlt werden.
Als Bürgermeister treffe ich gem. § 39 III S. 3 KV folgende Eilentscheidung:
Die Kosten für die statisch-konstruktive Bauüberwachung im Rahmen der Baumaßnahme „Austausch der Kreuzschwelle der Bockwindmühle in Pudagla“ in Höhe von 2.287,00 € werden im Zuge der Vereinbarung für die anteilige Übernahme des Eigenanteils und der nationalen Kofinanzierung von der Gemeinde übernommen.
