Beschlussvorlage - GVGa-0112/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt für die Funktion des Gruppenführers der Freiwilligen Feuerwehr Garz ab dem 01.08.2019 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013nnen Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte.

 

Es wird empfohlen, folgende monatliche Entschädigung zu gewähren:

 

Gruppenführer30,00 Euro

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Mehraufwand wird im Haushalt bereitgestellt bzw. über den Deckungskreis getragen.

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Anlagen

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