04.12.2019 - 10 Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renz ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Entsprechend der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013 können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte.

 

Es wird empfohlen, folgende monatliche Entschädigung zu gewähren:

 

Gruppenführer30,00 Euro

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt für die Funktion des Gruppenführers der Freiwilligen Feuerwehr Garz ab dem 01.08.2019 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0112/19

Ja-Stimmen: 6

Mitwirkungsverbot: 1

 

 

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Renz von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Herr Renz nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

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Anlagen zur Vorlage