Beschlussvorlage - GVSt-0173/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2019 wie folgt:

 

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

Ansatz 2019

a) - der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

544.200

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

566.800

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-22.600

b) - der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

--

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

--

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

--

c) - das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-22.600

die Einstellungen in Rücklagen auf

--

die Entnahmen aus Rücklagen auf

12.000

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-10.600

 

2. im Finanzhaushalt

 

Ansatz 2019

a) - die ordentlichen Einzahlungen auf

480.600

die ordentlichen Auszahlungen auf

473.800

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

6.800

b) - die außerordentlichen Einzahlungen auf

--

die außerordentlichen Auszahlungen auf

--

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

--

c) - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

316.300

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

418.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-101.700

d) - Veränderung der liquiden Mittel

-94.900

 

festgesetzt.
 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Betrag der Neuaufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 Euro.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen
 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird veranschlagt auf 0,00 Euro.

 

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 48.000 Euro.

 

§5 Hebesätze
 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:


Hebesätze für Realsteuern

 

v. H.

Grundsteuer A

285

Grundsteuer B

355

Gewerbesteuer

340

 

§6 Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§7 Eigenkapital


Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben ergibt sich folgende Eigenkapitalentwicklung:


Eigenkapitalentwicklung

betrug zum 31.12.2017

beträgt zum 31.12.2018 voraussichtlich

beträgt zum 31.12.2019 voraussichtlich

1.513.370

1.545.970

1.535.370

 

§8 Weitere Vorschriften

 

Die Wertgrenze nach §4 Absatz 12 Satz 2 GemHVO Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 € festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

 

 

 

Lange

Leiterin FB II

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Anlagen

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