Beschlussvorlage - GVPu-0043/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Kreditaufnahme zur Umschuldung in Höhe von 1.784.138,20 Euro - Wohnliegenschaften Lindenstraße 5-6 und 12-20 in Pudagla
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Pudagla
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Entscheidung
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15.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt:
Der Fachbereichsleiterin Finanzen, Frau Manuela Labahn, wird die Ermächtigung erteilt, den am 28.12.2016 zwischen der Sparkasse Vorpommern und der Gemeinde Pudagla abgeschlossenen Kreditvertrag über 2.500.000 € in Höhe der Restschuld von 1.784.138,20 € umzuschulden.
Folgende Rahmendaten werden vorgegeben:
Darlehensbetrag: 1.784.138,20 €
Auszahlungsbetrag: 1.784.138,20 €
Bereitstellung: 30.12.2026
Darlehensform: Annuitätendarlehen
Leistungsrate: 84.000 € jährlich
Tilgungsleistung: vom Restkreditbetrag zzgl. der
durch die fortlaufende Tilgung ersparten
Zinsen jeweils vierteljährlich nachträglich,
erstmals zum 30.03.2027
Zinsfälligkeit: jeweils zum Ende eines jeden Kalender-
vierteljahres, erstmals zum 30.03.2027
Zinsmethode: 360/360 deutsche Zinsberechnung
Zinsbindung: 10 Jahre
Bearbeitungsgebühr/Disagio: keine
Angebotsabgabe: per email Donnerstag, 26.11.2026
bis 12.00 Uhr
Zuschlagserteilung durch Frau Labahn: per email Donnerstag, 26.11.2026
ab 14.00 Uhr
Für die Kreditaufnahme sind mindestens drei Angebote einzuholen. Die Vergabe hat an das Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot zu erfolgen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat am 13.06.2016 den Erwerb der o. g. Wohnliegenschaften von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die dazu notwendige Kreditaufnahme i. H. v. 2.500.000,00€ beschlossen. Die Zinsfestschreibung für diesen Kredit endet am 30.12.2026.
Die Gemeinde Pudagla ist finanziell nicht in der Lage, das Darlehen abzulösen.
Die Refinanzierung der Kreditkosten erfolgt durch die Mieteinnahmen.
