Beschlussvorlage - GVZe-0103/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zempin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.

Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ übermittelte die Beitragssätze für das Haushaltsjahr 2026. Die Hebesätze für die Unterhaltung der Schöpfwerke und Deiche sind teilweise um ein Vielfaches gestiegen in den Jahren 2025 und 2026. (Bsp: SW Zempin-West Hebesatz: 2024:15,44 € 2025: 127,68 €; 2026: 109,65 €)

Die Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke hat sich im Vergleich zu den Jahren 2025 und 2026 nahe zu verdoppelt.

 

Die Erhöhung der Gebühr zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ beläuft sich auf 0,1 % und soll den Abbau des entstandenen Rückstandes aus Vorjahren bewirken und den Anstieg der Verbandsbeiträge für das Kalenderjahr 2026 auffangen. Lt. Abgabenstatistik ergäben sich bei Erhöhung der Gebühr Einnahmen von 37.366,69 € (Stand 16.04.2026).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bei gleichbleibenden Gebühren 

2026: 

(a) 7,68 €; 

(b) 3,84 €; 

(c) 1,92 €) 

 

ergäbe sich ein Defizit unter Berücksichtigung der Beitragsgebühren für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ für 2026 von jährlich -16.654,21 €.

 

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Anlagen

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