Beschlussvorlage - GVKo-0135/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Koserow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.

Die Kalkulation wird gebilligt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ übermittelte die Beitragssätze für das Haushaltsjahr 2026. 

Die Hebesätze für die Unterhaltung der Schöpfwerke und Deiche sind teilweise um ein Vielfaches gestiegen im Vergleich zum Kalenderjahr 2025, sodass die Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke im Kalenderjahr 2025 kalkulatorisch 1,62 €/1.000 m² entsprach, aber in 2026 bereits kalkulatorisch 2,49 €/1.000 m².

Die Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke hat sich im Vergleich zum Vorjahr nahe zu verdoppelt, sodass sich eine Steigerung des Gesamtbeitrages im Vergleich zum Vorjahr ergibt. 

 

Zudem wurde der Faktor von 3,16 in 2025 erhöht auf 3,17 in 2026.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Erhöhung der Gebühr zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ beläuft sich auf 20 % und soll den Abbau des entstandenen Rückstandes aus Vorjahren bewirken und den Anstieg der Verbandsbeiträge für das Kalenderjahr 2026 auffangen. Lt. Abgabenstatistik ergäben sich bei Erhöhung der Gebühr Einnahmen von 42.455,02 € (Stand 24.02.2026).

Bei gleichbleibenden Gebühren 2026: 

 

(a) 10,94 €; 

(b) 5,47 €; 

(c) 2,74 €) 

 

ergäbe sich ein Defizit unter Berücksichtigung der Beitragsgebühren für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ für 2026 von jährlich -5.810,57 €.

 

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Anlagen

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