Beschlussvorlage - GVBe-0103/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Benz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.

Die Kalkulation wird gebilligt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ übermittelte die Beitragssätze für das Haushaltsjahr 2026. Die Hebesätze für die Unterhaltung der Schöpfwerke und Deiche sind gestiegen im Vergleich zum Kalenderjahr 2025, sodass die Unterhaltung der Deiche und Schöpfwerke im Kalenderjahr 2025 kalkulatorisch 1,71€/1.000 m² entsprach, aber in 2026 bereits kalkulatorisch 2,16€/1.000 m².

Durch den Anstieg der Unterhaltungskosten ergibt sich eine Steigerung des Gesamtbeitrages im Vergleich zum Vorjahr.

Die Erhöhung der Gebühr zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ beläuft sich auf 8 % und soll den Abbau des entstandenen Rückstandes aus Vorjahren bewirken und den Anstieg der Verbandsbeiträge für das Kalenderjahr 2026 auffangen. Lt. Abgabenstatistik ergäben sich bei Erhöhung der Gebühr Einnahmen von 135.783,10 € (Stand 26.02.2026).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bei gleichbleibenden Gebühren (2025: (a) 9,97 €; (b) 4,99 €; (c) 2,49 €) ergäbe sich ein Defizit unter Berücksichtigung der Beitragsgebühren für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ für 2026 von jährlich -13.569,24 €.

 

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Anlagen

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