Beschlussvorlage - StV-0042/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die zum Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin in der Fassung von 11-2023 geprüft und das Ergebnis im beiliegenden Abwägungsvorschlag formuliert.

 

  1.  Die Stadtvertretung beschließt, dem der Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschlag zuzustimmen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

 

Die Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit des Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin in der Fassung von 11-2023.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthalten Einwände zur Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin in der Fassung von 11-2023.

 

Hinweise sind soweit berücksichtigt. Alle weiteren Hinweise sind im Verfahren zum Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin in der Fassung von 11-2023 geklärt, bzw. abschließend zu klären.

 

Der Entwurf der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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