Beschlussvorlage - StV-0043/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin.

In das Plangebiet werden folgende Flurstücke einbezogen:

 

Gemarkung  Zecherin

Flur    2

Flurstücke 1/1 bis 1/3,2 teilweise, 3,4 5/1, 5/2, 7 bis 19, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22 bis 26, 28, 29, 30, 36, 38 bis 40 teilweise,41 bis 46, 47 teilweise,48, 91 teilweise, 95 teilweise, 98 und 99 teilweise, 100 und 101

Flur   3

Flurstücke  65 teilweise, 67, 68 teilweise, 69 bis 72

 

Die Gesamtfläche des Satzungsgebietes beträgt rd. 8.99 ha.

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin in der Fassung von 11-2023 hat die Stadtvertretung Usedom am ………  geprüft.

 

2.

Aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), beschließt die Stadtvertretung Usedom die 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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