Beschlussvorlage - GVSt-0008/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4(1) BauGB dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom zu zustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat am 22.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom in der Fassung 04-2024 beschlossen.

 

Die Gemeinde Stolpe wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden um Ihre Stellungnahme zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom gebeten.

 

Detaillierte Aussagen zu Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung sind aus dem beigefügten Vorentwurf (Beteiligungsunterlagen) in der Fassung 04-2024 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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