Informationsvorlage - GVUe-1199/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bei einer gemeinsamen Abstimmung (Kindler, Dreischmeier, Pohl, Bergmann, Thore) am 25.04.23 wurde die vorgeschlagene Vergrößerung des Plangebietes bis an die Gemarkungsgrenze diskutiert und festgelegt. Die angefragten Stellungnahmen von den Behörden zur Veränderung des Plangebiets dazu waren vorliegend. Die Details zur Veränderung des Plangebietes sind den Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.

 

In dem Zusammenhang wurde die Idee geäußert, die Planungsziele zu ergänzen, falls die Gemeinde eigene Planungen im Gebiet planungsrechtlich sichern wolle.

 

Der Mitglieder des Bauausschusses und der Gemeindevertretung werden gebeten weitere Ideen und Belange von öffentlichem Interesse mit einzubringen, so dass eigene Planungsziele mit in die Planung mit einfließen können. Diese Vorschläge und Ideen sollen bitte wenn möglich konkret und mit Kapazitätsangeben unterbreitet werden, sodass die Planungszielen der Gemeinde klar herauskommen.

 

Es wurde beraten, dass ggf. eine Teilung der Planungskosten auf die Gemeinde hinzu kommt, indem ein separater Honorarvertrag mit dem Planungsbüro Dreischmeier abgeschlossen wird. Die Gemeinde würde somit auch zum Vorhabensträger werden.

Gelder für dieses Vorhaben sind bisher nicht im Haushalt vorgesehen und ein Kostenvoranschlag liegt dem Amt bisher nicht vor. Es ist zu klären ob der Vertrag über die Gemeinde oder die Kurverwaltung laufen soll.

 

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Kindler stellt sich nun die Frage ob die Notwendigkeit überhaupt besteht. Das Hauptinteresse zur Planung liegt bei Herr Pohl und dieser sollte auch die Kosten des Verfahrens tragen. Dem entsprechend sollte grundlegend beraten werden ob die Gemeinde Kosten für die Planung in ihren Haushalt einplanen will oder nicht und welches Eigeninteresse bestehe.

Der Vorschlag von Herr Kindler, sich aus der Finanzierung raus zu halten und trotzdem die planungsrechtliche Sicherung des Fahrradweges/Tors am östlichen Ende des Campingplatzes zu bewirken klingt schlüssig. Das Büro Dreischmeier soll also auch im Interesse der Gemeinde planen, die Kosten solle aber Herr Pohl tragen. Das bedeutet im Umkehrschluss, je mehr Eigeninteressen die Gemeinde mit verwirklichen möchte, desto fragiler wird also die Verhandlungsposition keine Kosten selber tragen zu wollen.

Die Planungshoheit bleibt in jedem Falle bei der Gemeinde.

 

Der Ausschuss und die Gemeindevertreter werden gebeten das Thema zu debattieren.

 

Ein neuer Aufstellungsbeschluss muss in jedem Falle gefasst werden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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