01.02.2024 - 8 Beratung und Entscheidungsfindung über die Ände...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Pohl verlässt den Beratungstisch.

 

Herr Biedenweg berichtet zum Sachverhalt.

 

Bei einer gemeinsamen Abstimmung am 25.04.23 wurde die vorgeschlagene Vergrößerung des Plangebietes bis an die Gemarkungsgrenze diskutiert und festgelegt. Die angefragten Stellungnahmen von den Behörden zur Veränderung des Plangebiets dazu waren vorliegend und die Gemeinde konnte sich zu einem Aufstellungsbeschluss durchringen.

 

In dem Zusammenhang wurde die Idee geäußert, die Planungsziele zu ergänzen, falls die Gemeinde eigene Planungen im Gebiet planungsrechtlich sichern wolle.

Es wurde beraten, dass ggf. eine Teilung der Planungskosten auf die Gemeinde hinzu kommt, indem ein separater Honorarvertrag mit dem Planungsbüro abgeschlossen wird. Die Gemeinde würde somit auch zum Vorhabensträger werden.

Gelder für dieses Vorhaben sind bisher nicht im Haushalt vorgesehen und ein Kostenvoranschlag liegt dem Amt bisher nicht vor.

 

Aus dem Bauausschuss gab es die Empfehlung die Fläche zu erweitern, aber auf Kosten des Antragstellers.

Aus Sicht von Herrn Glanz seien die Kosten für die geplanten Aufschüttungen nicht unerheblich.

 

Perspektivisch könne durch das StALU die notwendige Rückverlagerung der Düne, zur Verbesserung der aktuellen küstenschutztechnischen Situation nachvollzogen werden. Es gäbe nun allerdings die aktuelle Aussage, dass die im angestrebten B-Plan geplanten Anlagen ohne Gemeinwohlinteresse (u.a. 11 Ferien-, 4 Angestellt-, 1 Betriebsleiterwohnungen) als Ersatzneubau am Alternativstandort nicht zugelassen werden. Dies würde im Übrigen auch zur Schaffung eines Präzedenzfalls für private Investitionen im Küstenschutzgebiet führen.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt war zunächst der bauordnungsrechtliche Bestand des Bereiches um den Edekamarkt (Flurstück 84/8) zu prüfen. Hierzu wurde der Landkreis VG / Bauordnungsamt konsultiert. Im Ergebnis dessen musste festgestellt werden, dass der Bestand aller ehemals genehmigten Anlagen faktisch nicht mehr gegeben ist, da dieser durch ungenehmigte Änderungen, Erweiterungen/ Umnutzungen seitens des Eigentümers verwirkt wurde. Darüber hinaus wurden weitere ungenehmigte Anlagen errichtet.

 

Dieser neue Sachverhalt sei dem Antragsteller bisher nicht bekannt gewesen. Folglich müsse er dieses mit dem Planungsbüro erörtern und weitere Schritte überdenken.

 

Aus Sicht des Bürgermeisters gäbe es nun drei Möglichkeiten zur Beschlussfassung:

  • Erweiterung der Flächen auf Gemeindekosten
  • Erweiterung der Flächen auf Investorenkosten
  • Fläche in verkleinerter Version belassen

 

Bevor diese Entscheidung getroffen werde, müsse allerdings der neu aufgetretene Sachverhalt geklärt werden. Er bittet deshalb darum, die Vorlage zurückzustellen.

 

Frau Pantermehl erfragt, wie viele Ferienwohnungen im Neubau geplant seien. So viele wie aktuell bereits im Bestand sind.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die Änderung bis zur Klärung des Sachverhaltes vorerst zurückzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

0

Herr Pohl war aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage