Beschlussvorlage - GVSt-0423/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für den Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom – Peenestrom“ in der vorliegenden Form. Die Kalkulation ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

Die Gebühren für den WBV erhöhten sich in den letzten Jahren immens.

So stiegen die Gebühren von 2021 (37.762,25 €), 2022 (43.211,04 €), 2023 (51.044,97 €) und für 2024 sieht die Prognose ähnlich den Gebühren 2023 aus.

Mit der bisherigen Kalkulation können die Gebühren nicht gedeckt werden.

Die Kalkulation ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von angefangenen 1000 m².

Zur Einhaltung des Kostendeckungsgebotes gem. § 6 Kommunalabgabengesetz ist die Neufassung der Satzung erforderlich, um den Gebührensatz nach § 3 der Satzung dem Kostenbescheid anzugleichen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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