Beschlussvorlage - GVSt-0404/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Auftragsvergabe der Außenanlagen (Südostterasse, Mauer) zum Vorhaben: Touristisches Erlebnis- und Informationszentrum Schloss Stolpe gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Leistung für die Erdarbeiten der Südosterrasse und der Vorfahrtsmauer waren bereits an Fa. Sasse vergeben. Mit Aufforderung zur Arbeitsaufnahme übergab dieser unbegründet einen Nachtrag und teilte mit, das vor Bestätigung des Nachtrages keine Arbeitsaufnahme erfolgt. Über einen Anwalt lies Fa. Sasse mitteilen, dass die Pläne zwischen Angebotsabgabe und Ausführung unterschiedlich seien und er nicht auskömmlich kalkuliert hat. Seitens der Gemeinde Stolpe wurde diese Aussage wiederlegt. Über die Anwälte beider Parteien wurde der Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben, da der Auftrag seitens AN nicht mehr ausgeführt werden wollte.

Seither wurde die Leistung mehrfach neu ausgeschrieben.

 

Um ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, wurden die Maurerarbeiten für die Herstellung der Vorfahrtsmauer herausgenommen und nur die Tiefbauarbeiten mit entsprechenden Fundamentherstellungen abgefragt.

 

Es liegt nach einer öffentlichen Ausschreibung nun folgendes Ergebnis vor:

 

Bieter        Angebotssumme brutto

 

Zarow Baugesellschaft mbH        48.456,80 €   

Maack & Söhne GmbH        66.472,21 €

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten sind über das Investitionsvorhaben Schloss Stolpe im Haushalt der Gemeinde dargestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...