Beschlussvorlage - GVRa-0501/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Widmung der Verkehrsflächen in der Gemarkung Krienke, Flur 2 belegenen Flurstücke 87/17 und 87/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rankwitz
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Entscheidung
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28.08.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung (StrWG-MV), in Verbindung mit § 3 Abs. 3a StrWG-MV, die in der Gemarkung Krienke, Flur 2 belegenen Flurstück 87/17 und 87/20, als öffentliche Straße, zu widmen. Die öffentlich Straße wird nach ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße eingruppiert. Sie dient innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes B-Plan Nr. 8 " Wohngebiet im Park Krienke" als Straße und trägt den Namen "Dorfstraße". Auf den Lageplan, in dem die Lage der Flurstücke 87/17 und 87/20 gelb unterlegt dargestellt sind, wird verwiesen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rankwitz ist Eigentümer der in der Gemarkung Krienke, Flur 2 belegenen Flurstücke 87/17 und 87/20. Es handelt sich bei dem Flurstück 87/17 um einen öffentlichen Stichweg zur Anbindung der Flurstücke 87/9, 87/10 und 87/21 und ist im B-Plan Nr. 8 "Wohngebiet im Park Krienke" als öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das Flurstück 87/20 wurde auf Grund dessen, dass sich Versorgungsleitungen im Erdreich befinden, vermessen. Über die Flurstücke 87/17 und 87/20 wird nunmehr auch das Flurstück 87/21 erreicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben auf dem Flurstück 87/21 muss der Nachweis der öffentlichen Widmung erbracht werden. Die Gemeinde Rankwitz ist Träger der Straßenbaulast.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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389,9 kB
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