28.08.2023 - 7 Beschluss über die Widmung der Verkehrsflächen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung (StrWG-MV), in Verbindung mit § 3 Abs. 3a StrWG-MV, die in der Gemarkung Krienke, Flur 2 belegenen Flurstück 87/17 und 87/20, als öffentliche Straße, zu widmen. Die öffentlich Straße wird nach ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße eingruppiert. Sie dient innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes B-Plan Nr. 8 "Wohngebiet im Park Krienke" als Straße und trägt den Namen "Dorfstraße". Auf den Lageplan, in dem die Lage der Flurstücke 87/17 und 87/20 gelb unterlegt dargestellt sind, wird verwiesen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage