06.10.2020 - 9.4 gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag: Ferie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorgelegte Beantragung beinhaltet die Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 1 (3. Änd.) in Punkt 37 „Dacheindeckungen“ für die Errichtung eines Dreigeschossigen Wohnhauses mit insg. 14 vorgesehenen Ferienwohnungen.

Die o.g. Festsetzung sieht vor, dass im Plangebiet nur Dachschindeln, -ziegel, -pfannen und kleinförmige Dachplatten zu verwenden sind. Der Antragsteller plant die Dacheindeckung mittels Bitumenbahnen herzustellen, da ein Flachdach vorgesehen ist, welches keine geeignete Neigung für die im B-Plan geforderten Materialien bietet.

 

Die Begründung ist angesichts der geplanten Dachausführung nachvollziehbar. Die Gemeinde wird um Entscheidung über den Befreiungsantrag gebeten.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz befürwortet die Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 1 (3. Änd.) in Punkt 37 „Dacheindeckungen“ für die Errichtung eines Dreigeschossigen Wohnhauses mit insg. 14 vorgesehenen Ferienwohnungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

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