Beschlussvorlage - GVDa-0188/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

 

1.Geltungsbereich

 

Die Gemeindevertretung Dargen beschließt für die nachfolgend aufgeführten Grundstück die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin aufzustellen:

 

Gemarkung Dargen

Flur 1

Flurstück57/1 (teilweise), 60/1 (teilweise)

 

Die Ergänzungsfläche befindet sich im Nordosten Dargens. Das Plangebiet wird im Norden durch eine ehemalige Bahnstrecke, sowie im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Im Süden und Westen schließt die Ortslage des Ortsteils Dargen mit Wohnbebauung an.

 

 

2.Anlass, Ziel und Zweck der Planergänzung

 

Die Ergänzungsfläche befindet sich derzeit noch außerhalb der rechtskräftigen Innenbereichssatzung i. d. F. der 5. Ergänzung. Folglich befindet sich der Standort in einer Außenbereichslage.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für notwendige Genehmigungsverfahren einiger vorhandener Nebengebäude, ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.

Die Erschließung der Ergänzungsfläche erfolgt über die Schmiedestraße und in der Folge über die Flurstücke des Grundstückseigentümers.

Die Gemeinde Dargen befürwortet die Planergänzung, da mit Umsetzung der Planung die vorhandene städtebauliche Situation im Hinblick auf die Rechtssituation geordnet werden kann.

 

3.Flächennutzungsplan

 

Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.

Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt.

 

4.Belange des Natur- und Umweltschutzes

 

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Die Ergänzungsfläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet LSG 082 „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde ist daher nicht erforderlich.

 

5.Kostenübernahme

 

Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Grundstückeigentümer der Flurstücke 57/1 und 60/1 zu tragen.

 

6.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 

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