Beschlussvorlage - GVDa-0188/22
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Aufstellung der 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen aus den Flurstücken 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dargen
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Entscheidung
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24.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.Geltungsbereich
Die Gemeindevertretung Dargen beschließt für die nachfolgend aufgeführten Grundstück die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin aufzustellen:
Flur 1
Flurstück57/1 (teilweise), 60/1 (teilweise)
2.Anlass, Ziel und Zweck der Planergänzung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für notwendige Genehmigungsverfahren einiger vorhandener Nebengebäude, ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.
Die Erschließung der Ergänzungsfläche erfolgt über die Schmiedestraße und in der Folge über die Flurstücke des Grundstückseigentümers.
Die Gemeinde Dargen befürwortet die Planergänzung, da mit Umsetzung der Planung die vorhandene städtebauliche Situation im Hinblick auf die Rechtssituation geordnet werden kann.
3.Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.
Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt.
4.Belange des Natur- und Umweltschutzes
Die Ergänzungsfläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet LSG 082 „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde ist daher nicht erforderlich.
5.Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Grundstückeigentümer der Flurstücke 57/1 und 60/1 zu tragen.
6.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.