Beschlussvorlage - AAS-0122/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2021

einen Gesamtbetrag der Erträge von

2.810.500

der Gesamtbetrag der Aufwendungen von

2.943.700

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-133.200

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2021

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

2.710.200

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

2.819.400

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-109.200

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 271.000 EUR.
 

§ 5
Amtsumlage

1. Die Amtsumlage wird auf 16,072 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 36,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2021

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

192.692,53

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

830.023,35

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

0

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

912.647,76

 

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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