Beschlussvorlage - AAS-0121/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt, Herrn Klaus-Dieter Krone, Strandstraße 41 B, 17459 Loddin als Schiedsperson des Amtsgerichts Greifswald für das Amt Usedom-Süd zu wählen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Wegzugs von Frau Rother ist zur Zeit die Position der Schiedsperson im Amt Usedom-Süd unbesetzt. Aus diesem Grund wurde das Amt Usedom-Süd vom Amtsgericht Greifswald aufgefordert, eine geeignete Person zu wählen.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle wohnen.

 

Mit Datum vom 05.11.2020 erklärte Herr Klaus-Dieter Krone, Strandstraße 41B, 17459 Loddin seine Bereitschaft, als Schiedsperson im Amt zu fungieren. Aus hiesiger Sicht spricht nichts gegen diese Bewerbung.

 

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