Beschlussvorlage - AAS-0200/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

5.604.880,15 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

3.952,61 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

52.050,97 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

77.022,81 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und die Rechnungsprüfung des Amtes haben den Jahresabschluss der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2018 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2018 zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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