Beschlussvorlage - GVZe-0476/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Feuerwehr der Gemeinde Zempin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Johannes Golz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zempin
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Entscheidung
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08.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, der Wahl des Kameraden Mirko Kitzmann zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden Christian Brauer zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 12 (1) BrSchG M-V zuzustimmen. Die Kameraden Kitzmann und Brauer werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Nach Ablauf der regulären Amtszeit waren Neuwahlen fällig gewesen.
Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Mirko Kitzmann
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurden zwei Wahlvorschläge in der Amtsverwaltung eingereicht:
- Kamerad Christian Brauer
- Kamerad Mirko Kitzmann
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage |
Wählbarkeitsvoraussetzung |
Kitzmann, Mirko |
Brauer, Christian |
§ 12 (2) Nr. 1 BrSchG M-V |
Mindestens vier Jahre aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr |
Seit dem 14.09.2006 aktives Mitglied der Feuerwehr Zempin
= Voraussetzung erfüllt |
Vom 24.11.1999 bis zum 18.02.2020 aktives Mitglied der Feuerwehr Wolgast.
Seit dem 18.02.2020 Mitglied der Feuerwehr Zempin
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 2 BrSchG M-V |
Persönliche und fachliche Eignung für das Amt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Kitzmann für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Kamerad Brauer für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 3 BrSchG M-V i. V. m. § 3 (2) FwLDAVO M-V |
Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder Verpflichtung diese nach der Wahl zu besuchen |
Gruppenführer am 06.03.2020
= Voraussetzung erfüllt |
Gruppenführer am 17.08.2012
= Voraussetzung erfüllt |
§ 12 (2) Nr. 4 BrSchG M-V |
Das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet |
Kamerad Kitzmann hat das 33. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Kamerad Gransow hat das 37. Lebensjahr vollendet
= Voraussetzung erfüllt |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Kameraden die Wählbarkeitsvoraussetzungen entsprechend des § 12 (2) BrSchG M-V erfüllen und die Wählbarkeit somit gegeben war.
Die Feuerwehr Zempin führte die Neuwahl auf Ihrer Mitgliederversammlung am 26.01.2024 durch. Dabei wurden Kamerad Mirko Kitzmann zum Gemeindewehrführer und Kamerad Christian Brauer zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedarf gemäß § 12 (1) S. 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,8 kB
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