Beschlussvorlage - GVKa-0180/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kamminke rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:

 

Gemeindewehrführer:  250,00 Euro pro Monat

Stellv. Gemeindewehrführer:  125,00 Euro pro Monat

Gerätewart:    100,00 Euro pro Monat

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2024 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den

 

Gemeindewehrführer: 250,00 Euro (bisher 170,00 Euro) und

seine Stellvertretung:  125,00 Euro (bisher 85,00 Euro).

 

Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntschVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

In der Feuerwehr der Gemeinde Kamminke fällt die Funktion des Gerätewartes unter diesen Personenkreis.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 FwEntschVO M-V kann folgender monatlicher Höchstbetrag als angemessen angesehen werden:

 

Gerätewart:   100,00 Euro (bisher 30,00 Euro).

 

Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen beträgt 5.700,00 Euro pro Jahr und ist im Ergebnishaushalt 2024 eingeplant.

Reduzieren

Anlagen

Loading...