Beschlussvorlage - GVZe-0472/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 7 BbergG zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Sole im Feld Vineta zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Zempin wird um eine Stellungnahme bezüglich eines Antrags gebeten, welcher beim Bergamt Stralsund eingegangen ist. Die Firma Immobilienwert Sachsen AG möchte großräumig untersuchen, ob die Bodenschätze Erdwärme und Sole im Gemeindegebiet gefunden werden.

 

Das Anschreiben und den Antrag finden Sie im Anhang.

 

Es handelt sich bei der Erlaubnis explizit nicht um eine Genehmigung. Diese würde gesondert gestellt und muss vor den tatsächlichen Untersuchungsarbeiten eingeholt werden. Der vorliegende Antrag erbring einen Konkurrenzschutz, sodass dem Unternehmen ein gewisser Investitionsschutz gegeben wird.

Die Untersuchungen würden nach der Genehmigung sehr wahrscheinlich (Ausmaß ist noch nicht bekannt) im Rahmen von Sondierungen durchgeführt werden. Spezielle LKW mit Rüttelfunktion führen entlang der Wege, währenddessen an verschiedenen Standorten Sensoren auslägen, die die Vibrationen und Wellen messen, die durch den Boden wandern. Mit dieser Form der Sondierung würden Lagerstätten ausfindig gemacht werden.

Erst nachdem die Untersuchungen abgeschlossen sind und ein Betriebsplan vorliegt, würde das eigentliche Zulassungsverfahren beginnen. In diesem würde die Gemeinde Zempin natürlich wieder beteiligt werden.

Der letztendliche Standort würde ein Bohrplatz mit 40m*60m sein. Für diesen Bohrplatz muss ein übliches Bauantragsverfahren durchlaufen werden.

Die Bodenschätze an sich sind Eigentum des Staates, der Unternehmer zahlt jedoch eine Förderabgabe. Für eine Anlage zur Erdwärmegewinnung wird ein geschlossener Kreislauf entwickelt, bei dem darauf geachtet wird, dass ein Austausch mit der Umwelt vermieden wird. Falls zusätzlich die Sole entnommen werden soll, müsste ein Zwischenschritt in den Kreislauf implementiert werden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Soleabbau nur in Heringsdorf stattfindet und in Karlshagen gerade vorbereitet wird. Die Gemeinde Zempin könnte die Gelegenheit nutzen um gemeindeeigene Sole zu fördern und zu vermarkten. Die Eingriffe in den Naturraum werden zwar so gering wie möglich gehalten, seien jedoch mit in die Bewertung einzubeziehen.

 

Die Gemeindevertretung wird um eine Stellungnahme gebeten, ob Sie dem Vorhaben grundsätzlich zustimmt. Die dem Vorhaben entgegenstehenden öffentlichen Belange sind zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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